Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Angebot und Vertragsschluss:
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Geltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lieferfirma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen.
Preise:
Als Verkaufspreis gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr die am Tage der Lieferung gültigen Preise der Lieferfirma.
Lieferung:
Lieferungen erfolgen ab 150,00 € Netto-Rechnungsbetrag innerhalb Deutschlands frei Haus. Unter 150,00 € berechnen wir eine Versandpauschale von 6,40 €. Bei Lieferungen in andere EU-Länder, Frachtkosten auf Anfrage. Wenn die bestellten Mengen nicht mit unserer Packungs- und Bestelleinheit übereinstimmen und nichts anderes vereinbart wurde, werden von uns die bestellten Mengen auf die jeweils gültige Packungs- und Bestelleinheit auf- oder abgerundet.
Zahlung:
a) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto vom Rechnungsendbetrag oder innerhalb 30 Tagen netto.
b) Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden vom Tage des Verzugs – im kaufmännischen Verkehr ab Fälligkeit – Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat berechnet.
c) Gegenansprüche des Bestellers oder Ansprüche auf Ersatzlieferungen berechtigen nicht zur Aufrechnung oder Ersatzlieferungen berechtigen nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung der Zahlung, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Bestellers.
Verpackung:
Erfolgt die Lieferung nicht nach Punkt 2 der Liefer- und Zahlungsbedingungen, wird die Verpackung zu Selbstkosten berechnet, jedoch nicht zurückgenommen. Pool-Paletten und Gitter-Boxen werden nur teilweise überlassen. Die Paletten und Boxen sind in üblichem Zeitraum dem Frachtführer wieder zur Verfügung zu stellen.
Versand:
Der Versand ist durch den Lieferer versichert.
Gewährleistung:
Beanstandungen, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, können innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt berücksichtigt werden, ansonsten gelten gesetzliche Bestimmungen. Mehrfache Nachbesserungen werden zugelassen. Die Lieferfirma ist darüber hinaus berechtigt, statt der vorgeschriebenen Ansprüche Minderung des Kaufpreises zu gewähren.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzes, so hat er alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Fehllieferungen binnen 6 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, der Nichtkaufmann binnen 14 Tagen.
Die durch unbegründete Beanstandung entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Nach der Mängelanzeige hat der Käufer hinsichtlich des weiteren Verhaltens Weisungen der Lieferfirma einzuholen und die Ware auf Anforderung unverzüglich frei an die Lieferfirma zurückzusenden.
Soweit Ware vom Lieferanten falsch geliefert wird, sei es durch falsch angegebene Anschrift, falsche Verpackung oder aus sonstigen Gründen, so ist der Empfänger der Ware verpflichtet, die Lieferfirma sofort zu verständigen und auf die Anweisungen zu warten, wohin die Ware weitergeleitet werden soll.
Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Lieferfirma bis zur vollständigen Bezahlung. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der Rechnungsbetrag der Lieferfirma.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
ist in allen Belangen und für beide Parteien das Amtsgericht Fürth.
Sonstige Vereinbarungen:
Alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Nicht angemeldete "unfreie" Rücksendungen können nicht angenommen werden.
Wichtiger Hinweis zu unseren Selbstklebeprodukten:
Alle Informationen geben wir nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da die Beschaffenheit und sonstigen Arbeitsbedingungen beim Abkleben außerhalb unseres Einflusses und Beurteilung liegen und ständigen Veränderungen unterworfen sein können. Bitte machen Sie insbesondere bei schwer einzuschätzenden Untergründen eine Testklebung. Haftung für Folgeschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche können beiunseren Selbstklebeprodukten nicht anerkannt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.